Persönliche
Assistenz
Allgemeines
Wir
verstehen unter
Persönlicher Assistenz jede Art persönlicher Hilfe,
die ein
unabhängiges, selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft
ermöglicht –
Persönliche Assistenz unterstützt den (die)
Hilfsbedürftige(n) im
Privatbereich und am Arbeitsplatz.
Sie,
als Assistenznehmer(in), sollen wieder die Möglichkeit haben,
Ihr
Leben entsprechend Ihrem eigenen Lebensstil zu gestalten.
In
persönlichen Gesprächen helfen wir Ihnen Ihren Bedarf
zu erörtern und abzudecken, da sich Persönliche
Assistenz nicht nur auf Hilfe im Sinne des Pflegegeldgesetzes
beschränkt, sondern weit darüber
hinausgeht, wie z.B. am Arbeitsplatz, Begleitung bei Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel, Unterstützung beim
Planen der Lebensführung und in Geldangelegenheiten, sowie
Begleitung in Freizeit und Urlaub. |

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Der
Erfolg jeder Persönlichen Assistenz hängt einzig
und alleine vom Assistenznehmer(in) ab. Nachstehend ein paar Beispiele:
- Sie
sagen wie die Assistenz zu verrichten ist. Sie lernen den (die)
Assistent(in) selbst für die benötigten
Hilfeleistungen an. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen
sie in welchem Umfang benötigen. Sie sind Expert(in) in Ihren
eigenen Sachen.
- Sie
bestimmen wo Assistenz erfolgt, an welchem Ort die Assistenz erbracht
wird (z. B. in der eigenen Wohnung, am Urlaubsort, am Arbeitsplatz, bei
Besuchen von Freunden und Familienangehörigen).
- Sie
legen fest, wann Assistenz erfolgt, der Dienstplan wird nach Ihrem
Tagesablauf und Lebensstil eingeteilt.
- Sie
als Assistenznehmer bestimmen wer Assistenz leistet, sie
wählen den (die) Assistent(in) aus, sie schließen
Verträge mit Ihrem (Ihrer) Assistent(in) und erstellen
Dienstpläne.
- Sie
bestimmen und kontrollieren die Verwendung der Ihnen zustehenden
Finanzmittel, wie z.B. Leistungen aus dem Bundespflegegeldgesetz oder
Sozialfonds.
Der Einsatz von Persönlicher Assistenz steigert Ihre
persönliche Lebensqualität und somit auch die
Leistungsfähigkeit und Effizienz in allen Lebensbereichen.
Persönliche Assistenz verhindert u.a., dass Personen mit
umfassendem Hilfebedarf von Beratungsangeboten ausgeschlossen werden.
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Persönliche Assistenz im
Behörden-Dschungel
- Unterstützung
bei der Einreichung des Pflegegeldes,
- Unterstützung
bei der Einreichung für Zuschüsse für die
Persönliche Assistenz im Urlaub,
- Unterstützung
bei der Einreichung für Zuschüsse für die
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Privatbereich und
Haushalt.
Persönliche
Assistenz
im Privatbereich
Arbeitsbereich
des (der)
Assistent(in): Alle Handgriffe, für die Sie
persönliche Hilfe benoetigen, z.B.:
- Spazieren gehen,
- Einkäufe
für Sie oder mit Ihnen gemeinsam erledigen,
- An- und Auskleiden
helfen,
- Speisen kochen oder
wärmen,
- Getränke
reichen,
- Unterstützung
bei Arztterminen.
- Kino- oder
Theaterbesuche.
- Hilfe zur Toilette.
- Kleine Handgriffe an und
rund um Sie selbst, die Sie aufgrund einer Behinderung nicht oder nicht
ausreichend genug erledigen können.
- Unterhalten bzw. zur
Hand gehen, um Ihren Angehörigen, die sonst diese
Hilfestellung erledigen, etwas Freiraum zum Durchatmen zu geben.
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Alle
oben gelisteten Arbeiten haben nichts mit "Heimhilfe",
"Krankenbetreuung",
oder "Bedienerin" gemeinsam.
- Reisebegleitung bzw.
Persönliche Assistenz und vieles mehr in Spanien über
unsere Kooperationsfirma
Der
Andere Weg auf Teneriffa.
Persönliche
Assistenz
am Arbeitsplatz Persönliche
Assistenz am Arbeitsplatz kann derzeit NUR über die WAG/Bundessozialamt
abgewickelt werden. Selbstverständlich beraten
bzw. informieren wir Sie kostenlos.
Persönliche
Assistenz am Arbeitsplatz bildet einen wichtigen Bereich in der
Unterstützungsarbeit der Assistenten.
Auch hier
wählen Sie die, von Ihnen benötigte Hilfe bzw.
Unterstützung, z.B.:
- Fahrt zur Arbeitsstelle
oder/und nach Hause,
- Handreichungen am
Arbeitsplatz,
- stundenweise oder
durchgehend
- Reisebegleitung bei
Dienstreisen
- Begleitung bei
Verpflichtungen außerhalb des Büros
(Veranstaltungen, Kundenbesuche, ...)
- Hilfe beim Ein- und
Aussteigen aus oder in das Kfz
- Manuelle
Tätigkeiten (Akten in Regale stellen oder herausholen)
- Tasche packen
- Kopieren, faxen, heften,
Ablage (manueller Hilfebedarf)
- Mitschreiben, Tippen
- Aus- und Anziehen von
Jacke, Handschuhen
- Mittagessen
- Assistenz zur
Toilettenbenutzung
- etc.
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Das Leben mit Persönlicher Assistenz stellt konstant die
gleichen Anforderungen an hilfsbedürftige Menschen, egal
welcher Lebensbereich betrachtet wird. So entscheidet auch bei der
Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz der (die)
Hilfsbedürftige wer, wann und wie, welche Hilfe leistet.
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