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Persönliche Assistenz


Allgemeines

Wir verstehen unter Persönlicher Assistenz jede Art persönlicher Hilfe, die ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglicht – Persönliche Assistenz unterstützt den (die) Hilfsbedürftige(n) im Privatbereich und  am Arbeitsplatz.
Sie, als Assistenznehmer(in), sollen wieder die Möglichkeit haben, Ihr Leben entsprechend Ihrem eigenen Lebensstil zu gestalten.

In persönlichen Gesprächen helfen wir Ihnen Ihren Bedarf zu erörtern und abzudecken, da sich Persönliche Assistenz nicht nur auf Hilfe im Sinne des Pflegegeldgesetzes beschränkt, sondern weit  darüber hinausgeht, wie z.B. am Arbeitsplatz, Begleitung bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Unterstützung beim Planen der Lebensführung und in Geldangelegenheiten, sowie Begleitung in Freizeit und Urlaub.
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Der Erfolg jeder Persönlichen Assistenz hängt einzig und alleine vom Assistenznehmer(in) ab. Nachstehend ein paar Beispiele:
  • Sie sagen wie die Assistenz zu verrichten ist. Sie lernen den (die) Assistent(in) selbst für die benötigten Hilfeleistungen an. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen. Sie sind Expert(in) in Ihren eigenen Sachen.
  • Sie bestimmen wo Assistenz erfolgt, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z. B. in der eigenen Wohnung, am Urlaubsort, am Arbeitsplatz, bei Besuchen von Freunden und Familienangehörigen).
  • Sie legen fest, wann Assistenz erfolgt, der Dienstplan wird nach Ihrem Tagesablauf und Lebensstil eingeteilt.
  • Sie als Assistenznehmer bestimmen wer Assistenz leistet, sie wählen den (die) Assistent(in) aus, sie schließen Verträge mit Ihrem (Ihrer) Assistent(in) und erstellen Dienstpläne.
  • Sie bestimmen und kontrollieren die Verwendung der Ihnen zustehenden Finanzmittel, wie z.B. Leistungen aus dem Bundespflegegeldgesetz oder Sozialfonds.

Der Einsatz von Persönlicher Assistenz steigert Ihre persönliche Lebensqualität und somit auch die Leistungsfähigkeit und Effizienz in allen Lebensbereichen. Persönliche Assistenz verhindert u.a., dass Personen mit umfassendem Hilfebedarf von Beratungsangeboten ausgeschlossen werden.

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Persönliche Assistenz im Behörden-Dschungel

  • Unterstützung bei der Einreichung des Pflegegeldes,
  • Unterstützung bei der Einreichung für Zuschüsse für die Persönliche Assistenz im Urlaub,
  • Unterstützung bei der Einreichung für Zuschüsse für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Privatbereich und Haushalt.

Persönliche Assistenz im Privatbereich

Arbeitsbereich des (der) Assistent(in): Alle Handgriffe, für die Sie persönliche Hilfe benoetigen, z.B.:
  • Spazieren gehen,
  • Einkäufe für Sie oder mit Ihnen gemeinsam erledigen,
  • An- und Auskleiden helfen,
  • Speisen kochen oder wärmen,
  • Getränke reichen,
  • Unterstützung bei Arztterminen.
  • Kino- oder Theaterbesuche.
  • Hilfe zur Toilette.
  • Kleine Handgriffe an und rund um Sie selbst, die Sie aufgrund einer Behinderung nicht oder nicht ausreichend genug erledigen können.
  • Unterhalten bzw. zur Hand gehen, um Ihren Angehörigen, die sonst diese Hilfestellung erledigen, etwas Freiraum zum Durchatmen zu geben.
Persoenliche Assistenz im Privatbereich
Alle oben gelisteten Arbeiten haben nichts mit "Heimhilfe", "Krankenbetreuung", oder "Bedienerin" gemeinsam.
  • Reisebegleitung bzw. Persönliche Assistenz und vieles mehr in Spanien über unsere Kooperationsfirma
    Der Andere Weg auf Teneriffa.
Der Andere Weg - Organisations- & Betreuungsservice für Seminar-Veranstalter sowie Persönliche Assistenz für Behinderte, Hilfsbedürftige und jeden, der Hilfe benötigt.
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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz kann derzeit NUR über die WAG/Bundessozialamt abgewickelt werden. Selbstverständlich beraten bzw. informieren wir Sie kostenlos.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bildet einen wichtigen Bereich in der Unterstützungsarbeit der Assistenten.
Auch hier wählen Sie die, von Ihnen benötigte Hilfe bzw. Unterstützung, z.B.:

  • Fahrt zur Arbeitsstelle oder/und nach Hause,
  • Handreichungen am Arbeitsplatz,
  • stundenweise oder durchgehend
  • Reisebegleitung bei Dienstreisen
  • Begleitung bei Verpflichtungen außerhalb des Büros (Veranstaltungen, Kundenbesuche, ...)
  • Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das Kfz
  • Manuelle Tätigkeiten (Akten in Regale stellen oder herausholen)
  • Tasche packen
  • Kopieren, faxen, heften, Ablage (manueller Hilfebedarf)
  • Mitschreiben, Tippen
  • Aus- und Anziehen von Jacke, Handschuhen
  • Mittagessen
  • Assistenz zur Toilettenbenutzung
  • etc.
Persoenliche Assistenz am Arbeitsplatz

Das Leben mit Persönlicher Assistenz stellt konstant die gleichen Anforderungen an hilfsbedürftige Menschen, egal welcher Lebensbereich betrachtet wird. So entscheidet auch bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz der (die) Hilfsbedürftige wer, wann und wie, welche Hilfe leistet.


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